Unsere Arbeit
Ergotherapie
ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode mit dem Ziel, größtmögliche Selbstständigkeit und Handlungskompetenz in allen Lebensbereichen (Alltag, Freizeit, Schule und Selbstversorgung) zu erlangen.
Eine ergotherapeutische Behandlung wird als Heilmittel vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse vor Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig bezahlt. Im Erwachsenenalter bezahlt man einen Eigenanteil, sofern man nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Die Behandlungen finden in unserer Praxis oder im Hausbesuch statt.
Indikationen für eine ergotherapeutische Behandlung bei Kindern
- allgemeine Entwicklungsstörungen und - verzögerungen
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
- Störungen des Bewegungsablaufs
- Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
- Teilleistungsstörungen (z.B.: Dyskalkulie, Legasthenie)
- Koordinationsstörungen
- Störungen der Grob-, Fein- und Grafomotorik
- Verhaltensauffälligkeiten in Form von Angst, Aggression und Verweigerung
- Kinder mit Autismus
- Störungen in der Sozialentwicklung und Kommunikation
- Kinder mit Down-Syndrom
- neuropädiatrische Erkrankungen und Bewegungsstörungen
- orthopädische und rheumatische Erkrankungen
Neben unseren kleinen Patienten behandeln wir natürlich auch in dieser Außenstelle ebenso erwachsene Patienten.
Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Schlaganfall
- Verletzungen des Rückenmarks
- Verletzungen des Gehirns nach Unfall
- Multiple Sklerose
- ALS
- Morbus Parkinson
- Demenz
- Sklerodermie
- Syringobulbie
- Chorea Huntington
- Polyneuropathien
Handtherapie
- Frakturen
- Beuge- und Strecksehnenverletzungen
- Nervenläsionen
- Weichteilverletzungen
- Amputationen
- Zustand nach OP
- Rheuma
- Morbus Sudeck
- Morbus Dupuytren
- Sehnenscheidenverletzungen
- Arthrosen
Psychiatrie
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Depressionen
- Affektive Störungen
- Angststörungen
- Hirnorganisches Psychosyndrom
- Schizophrenien
Geriatrie
- Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson
- Stoffwechselerkrankungen
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Rheumatische und degenerative Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems
- Altersdepressionen, Psychosen und Neurosen
- Demenzielle Erkrankungen wie Morbus Alzheimer
Schmerztherapie
- Kopfschmerzen
- Migräne
- Tendinosen
- Tendinitiden (Tennisellenbogen)
- Impingement Syndrom
- CRPS
- chronische HWS/BWS/LWS Problematiken
- Hüftschmerzen
- Knieschmerzen
- Fibromyalgie
ZUSÄTZLICHE BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN GEM. § 45b SGB XI
Diese Praxis ist vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) gesetzlich für die Übernahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45b SGB XI anerkannt. Seit dem 01. Januar 2017 stehen diese Leistungen jedem Pflegeversicherten nach der Bewilligung, ab Pflegegrad 1 durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse zu.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Betreuen und Beschäftigung von Pflegebedürftigen, um den pflegenden Angehörigen zu einer Auszeit zu verhelfen
- Aktivierung der Pflegebedürftigen
- Anleitung und Hilfestellung bei Aktivitäten des täglichen Lebens, wie bspw. Einkäufe und Aufgaben im Haushalt